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Hausordnung der Grundschule Nerchau
- Verhalte dich Lehrern, Mitschülern, Eltern und Schulpersonal gegenüber höflich, ehrlich, hilfsbereit und rücksichtsvoll! Achte die Würde der Anderen und vermeide Verletzungen und Ausgrenzungen.
Suche bei Konflikten nach friedlichen Lösungen, verbale und körperliche Gewalt wird nicht geduldet! - Die regelmäßige und pünktliche Teilnahme am Unterricht ist deine Pflicht. Bei begründeter Abwesenheit (z.B. Krankheit) müssen deine Eltern die Schule sofort telefonisch (bis 8.00 Uhr) informieren. Eine schriftliche Entschuldigung ist zusätzlich nachzureichen.
Es ist Aufgabe deiner Eltern, in der Schule oder bei Mitschülern den versäumten Unterrichtsstoff oder die Hausaufgaben zu erfragen. - Der Einlass ins Schulhaus erfolgt morgens 7.15 Uhr (Ausnahmeregelungen für Fahrschüler). Spätestens 7.20 Uhr sind alle Schüler im Schulhaus und bereiten sich auf den Unterricht vor.
Während der gesamten Unterrichtszeit darfst du das Schulgelände nicht ohne Erlaubnis verlassen. - Eltern verabschieden ihre Kinder spätestens vor dem Schulhaus.
- Erscheine gut vorbereitet mit vollständigen Unterrichtsmaterialien zum Unterricht!
Vermeide jede Unterrichtsstörung, damit alle gut lernen können!
Während des Unterrichtes wird nicht gegessen, auch kein Kaugummi gekaut.
Alle beachten die geltenden Hygienemaßnahmen. - In den kleinen Pausen halten sich alle unter Beachtung der Regeln für die bewegte Pause im Klassenzimmer oder auf dessen Etage auf. Das Frühstück wird gemeinsam während des ersten Unterrichtsblockes eingenommen. Nach der 2. und nach der 5. Stunde sind alle Schüler zur Pause auf dem Pausenhof.
Schüler, die in der 6.Stunde Unterricht haben, nehmen ihr Mittagessen in der Pause zwischen der 5. und 6. Stunde ein. - Um den Unterricht anderer Klassen nicht zu stören, verhalte dich stets leise im Schulhaus. Verlasse deinen Arbeitsplatz und dein Klassenzimmer bei Unterrichtsende zügig, aufgeräumt und ordentlich.
- Achte das Eigentum der anderen und schütze es vor Verschmutzung, Beschädigung und Zerstörung! Gehe sorgsam mit dem Schuleigentum um!
Bei fahrlässig angerichtete Schäden musst du für Ersatz sorgen. - Wer seinen Schulweg mit dem Fahrrad zurücklegen möchte, muss eine schriftliche Erlaubnis der Eltern vorlegen. Die Fahrräder werden an der vorhergesehenen Stellfläche auf dem Lehrerparkplatz abgestellt. Das Radfahren auf dem Parkplatz und im Schulgelände ist untersagt.
- Handys sind ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren und nur im Notfall zu benutzen. Smart Watches dürfen NUR als Uhr genutzt werden.
Gefährliche Gegenstände (z.B. Taschenmesser) und elektronische Geräte (z.B. Nintendo, MP3 Player) sind nicht mit in die Schule zu bringen.
Bei mehrmaligen Verstößen gegen die Hausordnung werden in Absprache mit den Eltern angemessene Maßnahmen ergriffen.